Tierheim

Gehen

Unsere Hunde sind für jeden Spaziergang und jede Liebkosung dankbar. Sie sind jedoch auch verletzlich, daher ist es notwendig, verantwortungsvoll mit ihnen spazieren zu gehen und die Regeln und Anweisungen der Betreuer zu respektieren. Im Tierheim haben wir überwiegend mittelgroße bis große Hunde. Um mit uns wandern gehen zu können, müssen Sie eine Wandererlaubnis einholen. Eine Anmeldung ist vor dem ersten Besuch im Tierheim erforderlich. Bitte füllen Sie vorab unser Online-Anmeldeformular aus. Sie erhalten dann eine Bestätigungs-E-Mail. Die einmalige Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Erlaubnis beträgt 5 Euro, sie wird an der Rezeption unseres Tierheims bezahlt. Wir haben Leinen zur Verfügung. Kommen Sie bequem gekleidet, eher sportlich und in Sachen, die ein wenig Schmutz vertragen, denn die Hunde können von den Koppeln oder von einem Spaziergang im Wald schlammig sein. Wenn Sie nicht 18 Jahre alt sind, ist es notwendig, eine schriftliche Einverständniserklärung eines Elternteils mitzubringen, ebenfalls mit seiner Unterschrift. Ein Hund an der Leine darf nur von einem Kind geführt werden, das älter als 13 Jahre ist.

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Sie können jeden Tag zum Gassigehen kommen. Wir gehen täglich von 12:00 bis 16:00 Uhr spazieren. Außerhalb dieser Zeit reinigt das Tierheim sein Gelände und füttert die Tiere. Am Wochenende besteht normalerweise viel Interesse am Gassigehen, zu dieser Zeit haben wir genügend Gassigänger. Wenn Sie also die Möglichkeit haben, besuchen Sie uns unter der Woche. Unser Tierheim befindet sich in Bratislava in Polianki, Pod brehmi 1/A.

Für das Ausführen von Hunden in unserem Tierheim gelten folgende Regeln:

1. Das Ausgehen ist nur während der reservierten Zeit von 12:00 bis 16:00 Uhr gestattet.  </span>Der Hund muss pünktlich ins Tierheim zurückgebracht werden. Das ist zu seinem Besten.

2. Tragen Sie Ihren Wanderschein bei sich und geben Sie ihn vor dem Wandern den Betreuern.

3. Fragen Sie den Hundefriseur nach dem Temperament des Hundes. Lassen Sie den Hund an Ihnen schnuppern und Sie kennenlernen. Bedenken Sie, dass es sich um ein misshandeltes Tier handeln könnte. Sie können scheu und aufgrund schlechter Erfahrungen mit Menschen misstrauisch sein. Der Hundefriseur entscheidet über einen geeigneten Hund zum Ausgehen.

4. Der Hund muss unter Kontrolle sein, Sie dürfen ihn nicht loslassen. Es ist notwendig, zu verhindern, dass sich Hunde aus anderen Gehegen einander nähern, sie könnten sich gegenseitig schlimm beißen. Wenn Sie in einer Gruppe spazieren gehen, müssen Sie Hunde aus demselben Gehege mitnehmen.

5. Der Hund darf nur vom Hundeführer aus dem Zwinger herausgenommen und wieder zurückgebracht werden.

6. Jegliche Veränderungen im Verhalten, im Gesundheitszustand des Tieres oder Verletzungen sind sofort dem Betreuer zu melden.

7. Hundekot aufsammeln. Beutel sind im Tierheim erhältlich.

8. Auf Personen achten, die sich im Wald bewegen (Wanderer, Läufer)

9. Hunde in Gehegen und Zwingern nicht füttern oder streicheln. Es besteht Verletzungsgefahr.

1O. Übermäßiges Training und Bestrafen sind absolut inakzeptabel. Passen Sie sich den individuellen Bedürfnissen des Hundes, seinem Tempo und seiner Lust, seine Umgebung zu erkunden, an.

11. Unter keinen Umständen darf eine Person unter 13 Jahren den Hund führen.

Snacken während des Spaziergangs ist erlaubt. Wir danken Ihnen!